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   BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92   

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https://dejure.org/1993,26639
BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92 (https://dejure.org/1993,26639)
BAG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 4 AZR 172/92 (https://dejure.org/1993,26639)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 4 AZR 172/92 (https://dejure.org/1993,26639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich Tarifverträge Bekleidung und Textil - Streit i.R.d. Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Bekleidungsindustrie bzw. derjenigen für die Textilindustrie auf Arbeitsverhältnisse - Erfüllung der Tätigkeit der Bekleidungsindustrie bei Herstellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92
    Für die Zulässigkeit einer solchen Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO genügt bereits die Möglichkeit einer über die gestellten Leistungsanträge hinausreichenden rechtlichen Bedeutung der vom Gericht zu entscheidenden Rechtsfrage, ohne daß es noch eines besonderen Feststellungsinteresses bedürfte (BAGE 56.357, 360 f. = AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, m.w.N.).

    Dagegen sind wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz, Wertschöpfung und Gewinn, aber auch handels- und gewerberechtliche Kriterien wie Handelsregistereintragung, Firmierung, Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer grundsätzlich nicht maßgeblich (BAGE 56, 357, 363 = AP, a.a.O.).

    Eine solche von Dritten außerhalb des Betriebes ausgeübte Tätigkeit erfolgt nämlich nicht im Rahmen des Betriebes als der organisatorischen Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme sächlicher und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt (vgl. BAGE 56, 357, 362 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92
    Sie ergibt sich aber aus der Urteilsbegründung, die zur Auslegung des Urteilstenors heranzuziehen ist (vgl. - allerdings zur Auslegung einer abweisenden Entscheidung - BAG Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92
    Dies ergibt sich aus dem Zweck der Zwischenfeststellungsklage, der in der Ausdehnung der Rechtskraftwirkung auf den Grund der Klage zu sehen ist (BAGE 18, 29, 36 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO).
  • LAG Hamm, 15.10.1991 - 2 Sa 439/91

    Mischbetrieb; Textilindustrie; Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92
    Die Revision des Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Oktober 1991 - 2 Sa 439/91 - wird zurückgewiesen.
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